Neben den Präventionskursen bieten wir auch Rehabilitationssport nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX an. Dieser kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen und findet in Gruppenform statt. Der Kursleiter hat die Lizenz »Rehabilitationssport Orthopädie« über den Behindertensportverband (BSV) erworben und kann so in Abstimmung mit dem betreuenden Arzt speziell auf ihre gesundheitlichen Bedürfnisse eingehen.
Jeder niedergelassene Arzt darf das Rehabilitationssport-Rezept verordnen. Sobald Sie ein entsprechendes Rezept erhalten haben, legen Sie es bitte Ihrer Krankenkasse zur Bestätigung der Kostenübernahme vor. Danach können Sie mit dem Training beginnen.